
Nachstehend finden Sie weitere Informationen zu häufig gestellten Fragen sowie Tipps, Anregungen und Empfehlungen rund um das Thema Zahngesundheit und -pflege.
Wir wissen, dass viele Patienten nicht direkt von zu Hause in unsere Praxis kommen, sondern unmittelbar vom Arbeitsplatz, vom Einkaufen oder einem anderen Termin. Oftmals besteht deshalb vor dem Zahnarztbesuch keine Gelegenheit zur gründlichen Mundhygiene und Zahnpflege.
In unserer Praxis stellen wir Ihnen gerne eine Einweg-Bürste zur Verfügung.
Wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen am Empfang. Sie zeigen Ihnen gerne den Zahnpflegeraum und stehen Ihnen für weitere Fragen und Wünsche zur Verfügung.
Sollte die anstehende Behandlung eine besondere Zahnpflege oder Vorbereitung erforderlich machen, informieren wir Sie vorher ausführlich darüber.
(Ratgeber + Tipps, Aktualisiert am 15.06.2007) |
Amalgamfüllungen tragen zur Schwermetallbelastung des Körpers bei.
Sicherlich muss nicht jeder Patient durch Amalgamfüllungen krank werden oder unter Befindlichkeitsstörungen leiden. Dennoch können zum Beispiel folgende Symptome durch Amalgam verursacht oder verstärkt werden: Kopfschmerzen, Migräne, chronische Müdigkeit, Schwindel, Depressionen, Reizbarkeit, Muskelzittern, Allergien oder Verdauungsstörungen.
Um für unsere Patienten auf Nummer sicher zu gehen, verwenden wir in unserer Praxis kein Amalgam. Stattdessen kommen bewährte und auf ihre Verträglichkeit getestete Materialien zum Einsatz.
Wenn Sie ständig unter Beschwerden und Symptomen leiden, deren Ursache bislang nicht erkannt wurde, können Sie sich durch einen Test vergewissern, ob eine Schwermetallbelastung bei Ihnen vorliegt. In diesem Fall kann der Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen körperverträgliche Materialien helfen.
Wenn eine Schwermetallbelastung durch Amalgam festgestellt wurde, können wir die Amalgamfüllungen entfernen und durch eine auf Sie abgestimmte Entgiftungstherapie die Schwermetallablagerungen im Körper ausleiten. Beim Entfernen von Amalgamfüllungen wird zu Ihrer Sicherheit bei Bedarf eine Gummi-membrane (Kofferdam) verwendet, die verhindert, dass Amalgamreste in Mundhöhle oder Verdauungstrakt gelangen. Nach der Entgiftung und einem anschließenden Verträglichkeitstest werden Ihre Zähne mit einem körper-verträglichen Material versorgt, zum Beispiel mit Gold oder Keramik. Nach der Amalgamsanierung klingen Beschwerden oft vollständig ab und das Wohlbefinden erhöht sich.
Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem Arzt oder Heilpraktiker zusammen.
(Ratgeber + Tipps, Aktualisiert am 15.06.2007) |
Werdende Eltern und Geschwister sollten Vorsorge treffen, dass keine kariesverursachenden Bakterien auf das neugeborene Kind übertragen werden. Die Übertragung erfolgt z. B. oft durch Ablecken des Schnullers oder Löffels.
Zur Vermeidung der Bakterienübertragung sollten daher die Ernährungsgewohnheiten überprüft und gegebenenfalls umgestellt werden. Der Zuckerkonsum der gesamten Familie ist zu reduzieren. Vor allem die Mutter sollte auf Süßes verzichten, da zu viel Verzehr von Süßigkeiten während der Schwangerschaft nachweislich schon beim Embryo die Bedarfshöhe des Zuckerkonsums beeinflusst.
Größere Zahnrestaurationen bei der Mutter sollten möglichst frühzeitig - optimalerweise schon vor der Schwangerschaft - abgeschlossen sein, da einige zahnärztliche Behandlungen während der Schwangerschaft nur begrenzt möglich sind (Röntgenaufnahmen, Amalgamentfernung, Medikamente etc.).
Ein professionelles Vorsorgeprogramm für die ganze Familie ist vor, während und nach der Schwangerschaft sinnvoll. Je nach Kariesrisiko wird für jedes Familienmitglied ein individuelles Prophylaxeprogramm erstellt. Besonders wichtig ist dies für die Mutter, da für sie während der Schwangerschaft durch die Hormonumstellung ein erhöhtes Karies- und Parodontitis-Risiko besteht.
Die eigene häusliche Mundhygiene ergänzt diese Maßnahmen und ist für den Vorsorgeerfolg besonders wichtig. Im Rahmen unseres Prophylaxeprogrammes erfolgt eine entsprechende Einweisung mit wichtigen Tipps und Pflegehinweisen.
(Ratgeber + Tipps, Aktualisiert am 15.06.2007) |
Auch herausnehmbarer Zahnersatz braucht - wie Ihre natürlichen Zähne – regelmäßige Pflege. Dadurch bleibt die Prothese hygienisch sauber und die Haltbarkeit verlängert sich.
Hier einige wichtige Pflegehinweise und Tipps:
Wenn Sie die Pflege Ihrer „Dritten“ wie beschrieben durchführen, können Sie auf Reinigungstabletten verzichten. Diese enthalten chemische Zusätze, die Ihrem Zahnersatz auf Dauer schaden können.
Wenn Sie Ihren Zahnersatz für längere Zeit oder über Nacht aus dem Mund nehmen, legen Sie ihn am besten in ein Glas mit kaltem Leitungswasser. Die Prothese bitte nie mit heißem Wasser reinigen oder auskochen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Zahnersatz zweimal jährlich in der Praxis kontrollieren zu lassen, besonders bei Druckschmerzen und prothesenbedingten Veränderungen der Mundschleimhaut. Einmal pro Jahr sollten Sie Ihre Dritten professionell reinigen lassen. Dies vermeidet Schleimhautentzündungen und Pilzerkrankungen im Mund. Die Reinigung erfolgt in der Praxis oder im zahntechnischen Labor mit speziellen Geräten. Sollte Ihr Zahnersatz beschädigt werden, versuchen Sie bitte nicht, die Reparatur selbst vorzunehmen. Kommen Sie schnellstmöglich in die Praxis. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
(Ratgeber + Tipps, Aktualisiert am 15.06.2007) |
Für die häusliche Mundhygiene benötigen Sie verschiedene Zahnpflegemittel und -instrumente. In Drogerie-Märkten und Apotheken gibt es heute eine nahezu unüberschaubare Anzahl verschiedener Zahnbürsten, Zahncremes, Mundwässer, etc.
Zu Recht fragen sich viele Patienten:
In unserem Dental-Shop können Sie verschiedene bewährte Produkte käuflich erwerben. Wir beraten Sie individuell und geben Ihnen gerne Tipps zur richtigen Anwendung.
Wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen an der Rezeption bzw. an unsere Prophylaxemitarbeiterinnen.
(Ratgeber + Tipps, Aktualisiert am 27.06.2007) |
Nach dem Urteil von Mitte März dieses Jahres zählt eine Grundversicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit zum Existenzminimum, das der Staat grundsätzlich steuerfrei stellen muss (Az: 2 BvL 1/06).
Da der erfolgreiche Kläger ein privat versicherter Familienvater war, gilt das Urteil formal zunächst nur für Privatversicherte. Das Gericht habe allerdings vorgeschrieben, dass Aufwendungen in Höhe des "sozialhilferechtlich gewährleisteten Leistungsniveaus zur Kranken - und Pflegeversicherung" abzugsfähig sein müssten. "Unerheblich ist dabei, ob Beiträge an gesetzliche oder private Kranken- oder Pflegeversicherungen erbracht werden."
Ein Informationsbroschüre der Bayrischen Landeszahnärztekammer zum Thema: Zahnbehandlungen und Steuern finden Sie hier.
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(Ratgeber + Tipps, Aktualisiert am 05.05.2008) |