PRAXIS-NEWS


Neues rund um die Zahnheilkunde

Zahnarztpraxis Dr. Erik Vetter

Aktuelles Stellenangebot: Zahnarzthelferin (ZMA)

Zum nächstmöglichen Termin suchen wir eine freundliche, motivierte Zahnarzthelferin (ZMA) zur Ergänzung unseres Teams. Neben guter Bezahlung bieten wir ein hervorragendes Betriebsklima, flexible Arbeitszeiten und ein abwechslungsreiches Behandlungsspektrum.

Bitte bewerben Sie sich schriftlich
unter Dr. Erik Vetter MSc, Luitpoldstr. 8, 82211 Herrsching
oder aussagekräftig per E-Mail.

Praxis-News

Auch die Zahnmedizin befindet sich im Fluss. Sowohl die Wissenschaft als auch die Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Unser Team ist auch hier bemüht, Sie ständig auf dem neuesten Stand zu halten.

Wir bekommen Verstärkung!

Sehr geehrte Patienten/Patientinnen, liebe Kinder!

Da Frau Dr. Uhlemann uns leider zum 01.10.10 verlässt, möchten wir Sie gerne informieren, dass ab 04.10.10 die Kinder- und Jugendzahnärztin Frau Sabine Tischner ihre Sprechstunde in unserer Praxis übernimmt.

Bereits vereinbarte Termine werden selbstverständlich übernommen. Falls Sie Terminveränderungen oder Wünsche haben, kontaktieren Sie uns bitte zu den gewohnten Sprechzeiten:

Mo:     8.00 – 16.00 Uhr
Di:       8.00 – 19.00 Uhr
Mi:      7.00 – 14.00 Uhr
Do:      7.00 – 19.00 Uhr
Fr:       7.00 – 11.00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis, wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Dr. Erik Vetter MSc und Praxis-Team

(Praxis-News, www.blzk.de)

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Digitale Volumentomographie / digitales Röntgen Operationsmikroskop

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

Seit dem 01.01.2010 ist unsere Röntgendiagnostik umgestellt.

Mithilfe der neusten Röntgentechnik sowohl bei den kleinen Aufnahmen, die im Behandlungszimmer von einzelnen Zähnen angefertigt werden, als auch bei den Übersichtsaufnahmen, erreichen wir dadurch eine Strahlenreduktion um bis zu 80 %. Gleichzeitig erhöht sich die Genauigkeit für die Diagnostik enorm.

 

Hinzu kommt eine wesentliche Verbesserung in der präoperativen Diagnostik in der Implantologie zum Schutz der umliegenden Nerven und Zähne und der besseren Beurteilung des vorhandenen Knochens. Das neue Gerät erlaubt bei wesentlich geringerer Strahlenbelastung als beim Computertomogramm eine exakte 3D Simulation! Die neue Technik hilft uns zudem bei:

  • Der Darstellung aller wichtigen Strukturen,
  • Planung kieferchirurgischer Eingriffe,
  • Diagnostik von Entzündungen, Entfernung von Zysten,
  • Minimalinvasiver Entfernung von Weisheitszähnen, Freilegung verlagerter Zähne für die Kieferorthopädie,
  • Beurteilung des Ausmaßes von Parodontose,
  • Diagnostik bei der Endodontie (Zahnerhalt durch Wurzelbehandlung).

Durch unser neues Zeiss Dentalmikroskop mit einer bis zu 24-fachen Vergrößerung erreichen wir eine neue Dimension in der Diagnostik und Therapie.

Das Erkennen von Mikrorissen, Fissurenkaries und verborgenen Wurzelkanälen wird enorm verbessert – auch wenn diese Dinge natürlich keiner haben will und wir sie niemandem wünschen….

Herzliche Grüße

Ihr Praxisteam Dr. Vetter

(Praxis-News, www.blzk.de)

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Eigenanteil an Zahnersatzkosten steuerlich geltend machen

Bestimmte Aufwendungen für Ihre Gesundheit können - unter bestimmten Voraussetzungen - steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählt auch der Eigenanteil an den Zahnersatzkosten.

Die Möglichkeiten der steuerlichen Geltendmachung orientieren sich an den persönlichen Einkommensverhältnissen und am Familienstand. Entscheidend ist auch, ob eine „unzumutbare Belastung“ vorliegt.

Die „Krankheitskosten“ bei Kindern werden ebenfalls anerkannt, wenn Ihre Kinder kein regelmäßiges Einkommen haben und nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen.

Im Einzelfall sollten Sie sich darüber bei einem Steuerberater informieren.

Zahnbehandlung und Steuer - Was zahlt das Finanzamt?

Wussten Sie schon, dass eine neue Zahnfüllung, Brücke, Krone, Zahnprothese oder kieferorthopädische Behandlung helfen kann, Steuern zu sparen? Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Das beschreibt der § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dazu gehört auch der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung.

Die steuerlich geltende sog. "außergewöhnliche Belastung" wird prozentual vom Gesamteinkommen abgezogen. Bei der jährlichen Lohn- oder Einkommensteuererklärung sollten entstandene Zahnbehandlungskosten angegeben werden. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verringern.

Die Info-Broschüre der Bayrischen Landeszahnärztekammer gibt es hier zum download.

(Praxis-News, www.blzk.de)

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Was Sie über Zusatzversicherungen wissen sollten

Die privaten Krankenversicherungen bieten teils in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen eine Vielzahl von Zahnversicherungen an. So eine Absicherung kann eine nützliche Angelegenheit sein, vor allem für Patienten, die sich im Bedarfsfall auch hochwertigen Zahnersatz leisten wollen.

Doch man sollte einiges wissen und bedenken:

1. Es gibt zwei Möglichkeiten von Zahnversicherungen:

a) Zahnersatzversicherungen: Diese bieten eine günstigere Prämie. Sie reduzieren allerdings lediglich den Eigenanteil bei Zahnersatz.

b) Zahnzusatzversicherungen: Diese richten ihre Erstattung nach dem Gesamtrechnungsbetrag für den Zahnersatz aus. Sie bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen, wie Inlays, Implantate, Prophylaxe und Kieferorthopädie.

2. Die private Zahnzusatzversicherung deckt in der Regel nicht die Kosten für den gesamten Zahnersatz, sondern nur für einen Teil (die Erstattung sollte bei mindestens 50% vom Rechnungsbetrag liegen) ab. Wichtig ist dabei, dass die Versicherung den vereinbarten Prozentsatz kassenunabhängig erstattet, d.h. auch dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt.

3. Vergleichen Sie die Vielfalt der Angebote! Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz. Ferner gibt es keine Begrenzungen der maximalen Erstattung bei Inlays und Implantaten. Implantatleistungen inklusive Knochenaufbau sind mitversichert  und die Anzahl der Implantate pro Kiefer ist nicht begrenzt. Der Zahnersatz (Suprakonstruktionen) auf Implantaten ist mitversichert.

Empfehlenswert sind weitere Informationen von Verbraucherzentralen und von der Stiftung Warentest z.B. den Zeitschriften „test“ bzw. „Finanztest“.

4. Zu beachten ist, dass der private Versicherungsschutz nicht sofort nach Abschluss der Police (Sperrfrist) eintritt (Erstattungsbegrenzungen nach Leistungsstaffeln meist über 4 Jahre hinweg).

5. Gesetzliche Krankenkassen werben bei ihren Mitgliedern für Zusatzversicherungen im Rahmen von Gruppenverträgen mit privaten Krankenkassen. Zu empfehlen ist auch hierbei, zusätzliche Versicherungsangebote anderer privater Krankenversicherungen zum Vergleich einzuholen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei Wechsel de gesetzlichen Krankenkasse der Rabatt für die Privatversicherung erlischt.

6. Für Zusatzersatzversicherungen werden Beträge ab 10 Euro fällig.

Zahnzusatzversicherungen mit einem höheren Leistungsangebot sind dagegen teuerer und je nach Leistungsangebot ab 20 Euro Beitrag zu erhalten. Natürlich zahlen jüngere Versicherungsnehmer geringere Beiträge.

7. Achten Sie darauf, dass nur von Ihnen gewünschte Leistungen im Versicherungsvertrag enthalten sind. Inwieweit zusätzliche Versicherungen für Brille, Heilpraktiker und Akupunktur notwendig sind, muss jeder für sich entscheiden. Zu bedenken ist dabei, dass diese zusätzlichen Leistungen das Versicherungsangebot und deren Vergleiche unübersichtlicher machen.

8. Der Zahnarzt ist kein Versicherungsmakler, er kann Ihnen somit keine Versicherung empfehlen. Bevor Sie eine private Zusatzversicherung abschließen, sollten Sie Ihren Zahnarzt konsultieren, um feststellen zu lassen, welche Zahnbehandlungen in Zukunft bei Ihnen notwendig sein könnten und welches Erkrankungsrisiko bei Ihnen vorliegt. Er kann Sie also darüber beraten, wie sinnvoll aus medizinischer Sicht eine Zusatzversicherung für Zahnersatz unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse und Befunde ist. Diese Untersuchungsergebnisse können Grundlage für die Auswahl der Versicherungsangebote sein.

9. Bester Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz ist eine optimale häusliche Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt.

Quelle: Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, 2007

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Schnarchtherapie in unserer Praxis

Schnarchen ist ein Atemgeräusch während des Schlafes. Es entsteht, wenn der Luftweg im Hals verengt ist und die Wände des Rachens durch schnell strömende Atemluft vibrieren. Viele Erwachsene schnarchen. Das „lästige Übel“ belastet nicht nur viele Partnerschaften. Oft ist auch die Gesundheit der Schnarcher gefährdet.

Man kann zwischen harmlosem Schnarchen und krankhaftem Schnarchen unterscheiden. Das harmlose Schnarchen ist zwar nicht gesundheitsgefährdend, es ist jedoch oft eine erhebliche Geräuschbelastung für den Partner. Das krankhafte Schnarchen mit Atemaussetzern (Schlafapnoe) birgt gesundheitliche Risiken für die Betroffenen in sich.

Ob es sich um harmloses oder krankhaftes Schnarchen handelt, kann sehr gut diagnostiziert werden. Diagnosen werden von Pneumologen, HNO-Ärzten, Internisten oder Schlafmedizinern in Schlaflaboren durchgeführt. Wir arbeiten hier mit einem erfahrenen Kollegen (Dr. R. Königsberger) zusammen.

Der Zahnarzt kann Schnarchern mit einer speziellen Aufbiss-Schiene helfen. Diese individuell angefertigte, herausnehmbare Kunststoffschiene wird während des Schlafens getragen. Sie hält den Unterkiefer in der richtigen Lage. So bleiben die Atemwege offen. Viele Patienten sind dadurch sofort vom Schnarchen befreit. Die Schiene kann selbst eingestellt werden und ist angenehm zu tragen.

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Sportmundschutz und Zahnschmuck

Mundschutz für Sportler - damit die Zähne bleiben, wo sie sind

Viele Sportarten sind riskant und häufig Ursache für Zahnschäden und Zahnverlust. Die Gefahr von Zahn,- Kiefer- und anderen Verletzungen des Mittelgesichts beim Sport kann mit einem Mundschutz deutlich reduziert werden. Der Mundschutz aus flexiblem Kunststoff ist für viele Sportarten zu empfehlen: Squash, Mountainbiking, Football, Handball, Judo, Moto-Cross u.v.a. Der Mundschutz wird einfach über die Zähne gestülpt, dadurch sind die Frontzähne sehr gut geschützt.

Wir verfügen über das Know-how und die technischen Möglichkeiten, einen individuell auf die Mund- und Kieferverhältnisse abgestimmten Mundschutz zu fertigen. Es kann sogar der Name darin eingearbeitet werden. Ferner kann er in den Lieblings- oder Clubfarben des Sportlers hergestellt werden.

Zahnschmuck - kleine Glanzlichter für die Zähne

Kleine Zahnschmuckstücke aus Edelstein, Brillanten oder Halbedelsteinen liegen vor allem bei jungen Menschen voll im Trend. Die "Glitzersteine", mit denen Sie beim Lächeln die Blicke anziehen, gibt es in unterschiedlichsten Farben, Formen und Motiven.

Professionell angebrachter Zahnschmuck gilt als unschädlich für den Zahn. Er wird mit einem speziellen medizinischen Kleber auf dem Zahn befestigt. Durch fachgerechtes Anbringen und Ablösen des Zahnschmucks in unserer Praxis sind Sie auf der sicheren Seite. Kleben Sie den Zahnschmuck bitte nicht selbst an Ihre Zähne. Handelsübliche Klebstoffe können Ihre Zähne schädigen. Lassen Sie den Zahnschmuck sachgerecht von uns anbringen.

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Bioverträgliche Zahnersatzmaterialien im Blickpunkt

Materialwahl bei Füllungen und Zahnersatz - nicht nur für Allergiepatienten eine wichtige Entscheidung

Immer häufiger kommen Patienten in unsere Praxis, bei denen bestimmte prothetische Werkstoffe aufgrund einer Unverträglichkeit oder Allergie nicht verwendet werden können. Deshalb verfügen wir und unser zahntechnisches Labor über bioverträgliche Materialien und Technologien, die sicher sind und umfassend ausgetestet wurden. Dazu gehören zum Beispiel:

Vollkeramik-Systeme: Keramik ist ein bewährtes und körperverträgliches Material für die Herstellung von Einlagefüllungen (Inlays), Kronen, Brücken oder Verblendschalen. Vollkeramischer Zahnersatz ist im Mund praktisch unsichtbar.

Hochgold-Legierungen: Durch den hohen Goldanteil ist dieser Zahnersatz-Werkstoff sehr langlebig, verträglich und vielseitig einsetzbar. Gold wird seit Jahrzehnten für viele Zahnersatzarten verwendet.

Galvano-Technik: Diese Technologie ermöglicht Zahnersatz aus über 99,9% Feingold. Galvanisch hergestellter Zahnersatz ist sehr verträglich, präzise und kann ästhetisch mit Keramik verblendet werden.

Aus Verantwortung für Ihre Gesundheit

Wissenschaftliche und klinische Studien bescheinigen unseren zahnmedizinischen Materialien eine optimale Körperverträglichkeit. Ferner unterliegt die Herstellung von Zahnersatz dem Medizinproduktegesetz. Wir lehnen zudem im Ausland hergestellten Zahnersatz ab. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie mit Ihren neuen Zähnen ein hochwertiges Gesundheitsprodukt erhalten. Wenn Sie Fragen zu zahntechnischen Materialien und Techniken haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Team.

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Metallfreie Implantate

Die Zahl der Patienten mit Metallunverträglichkeiten nimmt immer mehr zu.

Um auch diesen Patienten, verträglichen und komfortablen Zahnersatz zu ermöglichen, haben wir uns schon früh im Bereich der metallfreien Implantate fortgebildet.

Nach Misserfolgen mit Implantaten der Firma Z-Lock (Verlustrate 20%, ein Implantatsbruch) haben wir nun sehr gute Erfolge mit den Zirkonimplantat "whiteSKY" der Firma Bredent.

Aufgrund der allgemein noch geringen Erfahrung empfehlen wir diese Implantate nur bei gutem bis mittlerem Knochenangebot und einer Metallunverträglichkeit oder -allergie.

Die Einheilzeit für diese Implantate beträgt 3-6 Monate.

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Parodontitis erhöht das Krebsrisiko - auch für Nichtraucher

Bekannt ist der Zusammenhang von Parodontitis zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Frühgeburten. Jetzt konnten britische Wissenschaftler nachweisen, dass sich auch das Krebsrisiko deutlich erhöht - für bestimmte Krebsarten sogar um mehr als 30 Prozent. Dieser Zusammenhang war am deutlichsten, wenn die Entzündung auch den Kieferknochen angegriffen hatte. Ob die Parodontitis direkt zur Krebsentstehung beiträgt oder ob beide Erkrankungen Folgen eines geschwächten Immunsystems sind, sollen weitere Studien zeigen.

Für ihre Studien werteten die Forscher Fragebögen von etwa 48.000 Männer im Alter zwischen 40 und 75 Jahren aus, die Angaben über ihre Parodontitis- und Krebserkrankungen gemacht hatten.

Überraschend ist, dass das Krebsrisiko bei Nichtrauchern sogar deutlicher anstieg, wenn durch die Parodontitis auch das Knochengewebe geschädigt war: Die Nichtraucher hatten ein um 21 Prozent erhöhtes Krebsrisiko, gegenüber 14 Prozent in der Gesamtgruppe. Die Erkrankungswahrscheinlichkeit für Nieren- und Bauchspeicheldrüsenkrebs wurde am deutlichsten beeinflusst: Es stieg bei diesen Männern sogar um etwa 50 Prozent.

Quelle: Zahnmedizin Report 8/2008, Michaud u. Mitarbeiter: Periodontal disease, tooth loss, and cancer risk in male health professionals: a prospective cohort study; Lancet Oncol (2008) 9: 550-558

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Schnäppchen ohne Biss

Medizinischer Dienst: Qualitätsmängel bei Zahnersatzbehandlungen im Ausland

Köderangebote für Zahnarztbehandlungen im Ausland gibt es mehr als genug. Bei gleicher Qualität wie in Deutschland soll der meist in osteuropäischen Ländern eingesetzte Zahnersatz um ein Vielfaches billiger sein als hierzulande. Eine 2004 durchgeführte und nun aktualisierte Studie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz hat nun erneut auf die Gefahren dieser Schäppchenmentalität hingewiesen.

Die Untersuchung aus dem Jahr 2004 ergab, dass fand ein Drittel der untersuchten, im Ausland angefertigten Arbeiten mangelhaft waren. Die Wissenschaftler kamen zu folgendem Ergebnis: "Abschließend sollte die Kosteneffektivität einer zahnprothetischen Versorgung imj Ausland aus Patientenperspektive kritisch hinterfragt werden. Die angefertigten Arbeiten waren vor allem bei den festsitzenden Versorgungen qualitativ unzureichend und mit nicht unerheblichen Mängeln behaftet."

GELD GESPART? IM GEGENTEIL!

Die vor vier Jahren erzielten Ergebnisse wurden jetzt bestätigt. Nach Angaben der Initiative ProDente fanden die Wissenschaftler unter anderem heraus, dass nur in 51 Prozent der Fälle ein deutscher Heil- und Kostenplan vor der Behandlung im Ausland erstellt wurde. Aus den vorliegenden Rechnungen konnte nur in den wenigsten Fällen der Art der prothetischen Versorgung nachvollzogen werden. Eine Konformitätserklärung lag in keinem der begutachteten Fälle vor. Bei unzureichend eingesetztem Zahnersatz müssen Patienten mit weiteren Kosten für Nachbesserungen oder Neuanfertigungen rechnen. Dabei ist noch nicht einmal geklärt, wer die Mängel an dem im Ausland angefertigten Zahnersatz behebt und für die dabei entstehenden Kosten aufkommt, denn deutsche Zahnärzte können eine Nachbesserung von Mängeln an Auslandszahnersatz abgelehnen, solange es sich nicht um Notfallsituationen behandelt. Auch die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, Mängel-korrekturen zu bezahlen. Das Risiko der Zahnersatzversorgung im Ausland trägt also der Versicherte selbst. Quelle: kzvb Info

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